WebIn Absatz 1 des Artikels 21 hingegen wird weder eine Zuständigkeit zum Erlass von Antidiskriminierungsgesetzen in diesen Bereichen des Handelns von Mitgliedstaaten … WebArt. 2 Abs. 2 GG - Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Art. 3 GG - Gleichheitssatz Art. 4 GG - Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG - Meinungsfreiheit Art. 5 Abs. 3 GG - Freiheit der Kunst und Wissenschaft Art. 6 Abs. 1 GG - Schutz von Ehe und Familie Art. 8 GG - Versammlungsfreiheit
Verfassung von Berlin - Abschnitt II: Grundrechte, Staatsziele
WebMit dem Parteiverbotsartikel 21 Abs. 2 GG bietet sich demnach die Möglichkeit, Parteien, die gegen die freiheitliche demokratische Ordnung operieren, durch ein weit reichendes Verbot aus dem politischen Prozess auszuschließen. Web10 apr 2024 · (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. (3) Frauen und Männer sind … caravan and motorhome club irish division
Art. 3 GG - dejure.org
Web17 ago 2024 · Politische Parteien im Sinne des Art. 21 GG sowie Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder sind hingegen ausdrücklich durch Absatz 2 von dieser Definition – und... WebArtikel 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder … WebArtikel 73. (1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: 1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung; 2. die Staatsangehörigkeit im Bunde; 3. die Freizügigkeit, das Paßwesen, das Melde- und Ausweiswesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung; broad street equities